AGB zur Zeltbuchung

§ 1 Geltung

Es gelten die nachstehenden Miet- und Lieferbedingungen. Etwaige Nebenabsprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam.

§ 2 Mietpreise, Zahlungsziel

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Nach der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 286 Abs. 3 BGB kommt der Mieter in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Erhalt der Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommt.

§ 3 Vertragsdauer

Das Mietverhältnis beginnt mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes zu der vertraglich vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort.

§ 4 Übernahme des Mietgegenstandes

Die Zelte werden komplett aufgebaut und mit bestellter Bestuhlung und Beleuchtung dem Mieter übergeben. Hierzu muss sich der Mieter am Veranstaltungstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr beim Veranstalter zwecks Übergabe melden. Das Zelt wird am Veranstaltungstag ab 13.00 Uhr dem Mieter zur individuellen Dekoration bereitgestellt. Nach der Veranstaltung bis spätestens 22.00 Uhr erfolgt eine Übergabe des Mietgegenstandes durch den Mieter an den Veranstalter. Hierzu muss sich der Mieter beim Veranstalter zwecks Übergabe melden. Die Dekoration muss vor der Übergabe an den Veranstalter vollständig und rückstandsfrei (Klebereste, etc.) entfernt werden. Versäumt der Mieter aus durch ihn zu vertretenden Gründen die Übergabe der Mietgegenstände so haftet er für etwaige Schäden an der Sache. Mit der Übergabe der Mietgegenstände geht die Haftung hierfür auf den jeweils Abnehmenden über. Der Mietgegenstand ist spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen; danach ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden. Abbestellungen durch den Mieter müssen bis spätestens 23 Tage (17.09.2015) vor Lieferung des Mietgegenstandes erfolgen und sind mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 35% des vereinbarten Preises verbunden. Andernfalls ist der vereinbarte Tagesmietpreis zu zahlen.

§ 5 Nutzungen

Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus zu nutzen. Das gilt insbesondere für Weitervermietung und Verleihung sowie die Beteiligung an nicht durch den Gebrauch der Mietgegenstände vorgesehenen Wettkämpfe und Testveranstaltungen. Das Mietobjekt darf nur von dem Mieter benutzt werden. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Vom Mieter muss eine Aufsichtsperson gestellt werden, solange der Mietgegenstand in Betrieb ist. Das Nutzungsrecht erlischt mit dem offiziellen Veranstaltungsende. Die Nutzung eigener gastronomischer Infrastruktur (Heizplatten, Grills, Kühlschränke und Ähnliches) ist untersagt.

§ 6 Reparaturen

Schäden an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Mietgegenstandes zu gewährleisten, dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Etwaige Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege, soweit der Mieter nicht selbst für den Schaden nach Ziffer 9 dieser AGB haftet.

§ 7 Unfälle

Der Mieter hat nach einem Unfall unverzüglich den Vermieter zu verständigen. Ebenso sind Brand- und Entwendungsschäden unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, jedweden auch geringfügigen Schaden an dem Mietobjekt, den Vertragspartnern oder Dritten dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter verpflichtet sich, gegnerische Ansprüche nicht anzuerkennen.

Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit der Dach- und Seitenverkleidungen des Zeltmaterials wird von dem Vermieter nicht übernommen. Eine Haftung für Wasserschäden an Ausstellungsgegenständen wird nicht übernommen.

Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Zelte, Einrichtungsgegenstände und Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten.

§ 8 Rücktritt, Verzug

Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist das Mietverhältnis begründet. Der Vermieter behält sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vor für die Fälle der Unmöglichkeit, des Verzuges und der positiven Vertragsverletzung, soweit sie durch den Vermieter, den Mieter oder höhere Gewalt verursacht werden. Dies gilt auch bei falschen Auskünften des Mieters. Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist der Mieter verpflichtet, den Mietpreis unabhängig von tatsächlich erfolgter Nutzung zu zahlen. Ist der Vermieter schuldhaft mit der Lieferung des Mietobjektes in Verzug oder ist die Lieferung wegen schuldhaftem Verhalten des Vermieters nicht möglich, so haftet er auch für mittelbare Schäden nur bis zur Höchstsumme des zweifachen Tagesmietpreises.

§ 9 Haftung des Mieters

Der Mieter hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat. Der Mieter haftet für die von ihm oder Dritten verschuldeten Schäden an dem Mietgegenstand. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc.. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter für die Dauer des Mietausfalls mit dem jeweiligen Tagesmietpreis gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen.

§ 10 Einsatz eigener Zelte

Der Einsatz eigener Pavillons/Zelte ist aus versicherungsrechtlichen Gründen untersagt.

§ 11

Das Veranstaltungsgelände darf grundsätzlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

§ 12 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Andernach als Gerichtsstand vereinbart.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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